Piloten, die sich weiterqualifizieren wollen, sei es als Privatpilot oder aber auch im Rahmen der Verkehrspilotenausbildung, können bei uns Ihre Ausbildung zur Instrumentenflugberechtigung („IR Rating“ oder „IFR-Berechtigung“) antreten.

In Zusammenarbeit mit einer gewerblichen Flugschule („Complex-ATO“) bietet unser Ausbildungsbetrieb folgendes Programm als kostengünstigen Einstieg in die Instrumentenflugausbildung an:

  • IFR-Trainings-Flugstunden (keine Mindeststunden erforderlich) für den Erwerb des Basic Instrument Rating (BIR) bzw.
  • bis zu 30 IFR-Trainings-Flugstunden für den Erwerb des Competency Based Instrument Rating (CB-IR) (das „klassische IFR“).

Nach Abschluss der o. g. Inhalte bescheinigen wir Ihnen die geleistete Ausbildung, damit Sie an der gewerblichen Flugschule die noch fehlenden Elemente der Ausbildung absolvieren können. Ihr Vorteil: Aufgrund der Zusammenarbeit mit einer gewerblichen Flugschule können Sie dort die fehlenden Stunden -unter deren Aufsicht -auf dem bereits vertrauten Vereinsflugzeug fortführen.

 

Basic Instrument Rating BIR

  • Berechtigt zum Instrumentenflug auf Strecke sowie für Instrumentenan- und –abflüge mit erhöhten Wetterminima (Mindestbodensicht 1.500 Meter; Wolkenuntergrenze bei Starts mind. 600 Fuß; Entscheidungshöhe bei Anflügen: +200 Fuß über den veröffentlichten Minima für CB IR)
  • Voraussetzungen: PPL(A), Sprechfunkzeugnis AZF und Englisch ICAO-Level 4 sowie eine Nachtflugberechtigung, falls Sie beabsichtigen, später auch Nacht-IFR zu fliegen
  • Theorie via Fernlehrgang zzgl. 8h als Präsenzunterricht an einer „Complex-ATO“.
  • Die theoretische Prüfung wird beim Luftfahrt-Bundesamt abgelegt.
  • Keine praktischen Mindest-IFR-Flugstunden erforderlich. Es gilt drei Module (bei mehrmotorigen Flugzeugen vier Module) abzuschließen: 1. Grundlagen des Instrumentenflugs und Führen des Flugzeugs ohne Sicht nach außen, 2. Instrumenten-An- und Abflugverfahren, 3. IFR-Streckenflug, 4. IFR-Verfahren mit einem ausgefallenen Triebwerk (bei mehrmotorigen Flugzeugen)
  • Am Abschluss der Ausbildung findet ein Prüfungsflug statt.
  • Die Rechte der Berechtigung dürfen nur in den EASA-Ländern ausgeübt werden.
  • Die Berechtigung ist ein Jahr gültig und kann verlängert werden durch einen Flug mit Prüfer (Befähigungsüberprüfung) oder durch einen Übungsflug von einer Stunde mit FI-IR und 6 Stunden IFR- Flugerfahrung als PIC in den 12 Monaten vor Ablauf inkl. 3 durchgeführte Instrumentenanflüge (nur jedes 2. Jahr zulässig).

 

Competency Based Instrument Rating CB IR

  • Diese vollwertige Instrumentenflugberechtigung berechtigt für alle Flugphasen und Anflüge bis 200 ft Entscheidungshöhe („CAT 1“).
  • Voraussetzungen: PPL, 50 h Überlandflug, Sprechfunkzeugnis AZF und Englisch ICAO-Level 4 sowie eine Nachtflugberechtigung, falls Sie beabsichtigen, später auch Nacht-IFR zu fliegen
  • 80 Theoriestunden, davon 8h als Präsenzunterricht an einer „Complex-ATO“.
  • Die theoretische Prüfung wird beim Luftfahrt-Bundesamt abgelegt und umfasst 150 Fragen aus den Fächern Luftrecht, Allgemeine Flugzeugkunde – Bordinstrumente, Flugplanung und –überwachung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Funknavigation und IFR-Kommunikation.
  • Wenn bereits ein EIR vorliegt, muss die Theorieprüfung nicht noch einmal abgelegt werden.
  • 40 IFR-Flugstunden, davon bis zu 30 h mit FI-IR unserer Flugschule. Die verbleibenden Flugstunden bis Anmeldung zur Prüfung müssen ergänzend an einer Complex-ATO absolviert werden. Es können ersatzweise bis zu 10h in einem FNPT-I Flugsimulator oder bis zu 25h in einem FNPT-II oder FSS-Simulator absolviert werden.
  • Die Berechtigung ist ein Jahr gültig und ist durch einen Flug mit Prüfer (Befähigungsüberprüfung) zu verlängern.

 

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.