Informationen zur Ausbildung zum Privatpiloten

Für den Beginn und den Verlauf der praktischen Ausbildung spielt insbesondere das Wetter eine wesentliche Rolle. Selbst beeinflussen können Sie z.B. die Sprechfunkausbildung. Es empfiehlt sich, diese rechtzeitig zu absolvieren, so kann das Erlernte gleich in der praktischen Ausbildung angewandt werden.

Im Laufe der fliegerischen Ausbildung ist als Prüfungsvoraussetzung das folgende Programm zu absolvieren:

  • Mindestens 45 Flugstunden als Schüler am Doppelsteuer, davon mindestens 10 Stunden Alleinflug
  • Starts und Landungen auf unterschiedlichen Flugplätzen
  • Einen 270 Kilometer-Navigations-Dreiecks-Flug mit einer Zwischenlandung auf einem mindestens 100 Kilometer entfernten Flugplatz sowie einer weiteren Landung
  • Außenlandeübungen mit Lehrer (Not- und Sicherheitslandungen)
  • Der Gebrauch von Funknavigationsgeräten sowie GPS
  • Flüge in Höhen von mehr als 6000 Fuß (1800 m)
  • Verhalten in besonderen Flugzuständen sowie bei Notfällen und Unfällen

 

Anflug auf Egelsbach Piste 26

 

Praktische Prüfung

Nach Abschluss der praktischen Ausbildung führt i.d.R. der Ausbildungsleiter mit Ihnen einen Prüfungsvorbereitungsflug durch, um Ihre Prüfungsreife gegenzuchecken und zu bestätigen. Anschließend meldet Sie der Ausbildungsleiter zur praktischen Prüfung an. Die Luftfahrtbehörde teilt Ihnen dann schriftlich Name und Adresse des Prüfers mit. Mit ihm vereinbaren Sie einen individuellen Prüfungstermin und erhalten die notwendigen Informationen für die Vorbereitung des Fluges. Im Vorfeld des Fluges erläutern Sie dem Prüfer ihre Flugplanung und müssen dazu noch einige theoretische Fragen beantworten. Im Anschluss findet schließlich der Prüfungsflug statt. Hier bekommen Sie eine fliegerische Aufgabe gestellt, die i.d.R. darin besteht, den Prüfer zu einem anderen Flugplatz zu fliegen und neben der Demonstration einiger Navigations- und Sonder-Verfahren von Ihren frisch erworbenen Fähigkeiten zu überzeugen. Inkl. Bodenzeiten dauert die Prüfung ca. 3 Stunden, ist jedoch auch vom jeweiligen Prüfer abhängig.

 

Sprechfunkzeugnis

Für die Erteilung einer Pilotenlizenz benötigen Sie, wie an verschiednenen Stellen angedeutet, ein Sprechfunkzeugnis. Für Flüge nach Sichtflugregeln (VFR= "Visual Flight Rules") benötigen Sie das "beschränkt gültige Zeugnis für den Flugfunk" (BZF). Das BZF II erlaubt die Teilnahme am deutschsprachigen Flugfunk, das BZF I beinhaltet zusätzlich die englischen Funksprechgruppen. Es ist Voraussetzung für Flüge im Ausland.

Prüfungsschwerpunkte:

  • Rechtsgrundlagen
  • Sprechfunkverfahren (bei BZF II deutsch, bei BZF I zusätzlich englisch)
  • Not- und Dringlichkeitsverkehr
  • Funkausfall, Funkwellenausbreitung
  • Flugsicherung, Luftraum und Luftverkehrsordnung
  • Flugsicherungsausrüstung und Funknavigation
     

Die Kenntnisse zum Erwerb des Sprechfunkzeugnisses können Sie im Rahmen diverser (kurzer) Kurse erwerben. Bei Bedarf geben wir Ihnen gerne weitere Informationen über verfügbare Kurse.

Die Prüfung findet bei der "Bundesnetzagentur" in Eschborn bei Frankfurt statt. Es sind 100 Multiple Choice Fragen in einer Stunde zu beantworten. Bei bestandener theoretischer Prüfung findet anschließend die praktische Prüfung statt. Es wird eine Flugstrecke zwischen zwei internationalen Flughäfen (Start- und Lande-Prozeduren) vorgegeben, wobei der Prüfer die Rolle des Fluglotsen übernimmt und Sie die des Piloten. Wenn Sie für BZF I geprüft werden, wird in aller Regel Start und Landung jeweils in einer Sprache abgewickelt. Zum Beispiel Start in Köln/Bonn auf Deutsch und Landung in Bremen auf Englisch. Darüber hinaus ist ein Sprachtest erforderlich, der bescheinigt, dass ausreichende Kenntnisse vorliegen, um in englischer Sprache eine Konversation außerhalb der vorgegebenen Funksprechgruppen führen zu können.

Das Funksprechzeugnis gilt ab Ausstellung zeitlich unbegrenzt; der Test zur Befähigung der ausländischen Sprache wird regelmäßig wiederholt, sofern nicht das Niveau eines Muttersprachlers vorliegt. Sie benötigen das Sprechfunkzeugnis spätestens für Ihren ersten Alleinflug. Wir empfehlen jedoch, aufgrund des umfangreichen Lernstoffes der anderen Fächer, frühzeitig das Sprechfunkzeugnis zu erwerben.